Gewalterfahrungen sind für Kinder, Jugendliche und junge Erwachsene eine hohe, psychische und physische Belastung. Wenn es dann zu einem Strafverfahren kommt, ist eine intensive Betreuung der Betroffenen umso wichtiger. Die Psychosoziale Prozessbegleitung ist eine besondere Form der Zeugenbegleitung in Strafverfahren.
Dabei werden schutzbedürftige Zeugen*innen vor, während und nach der Hauptverhandlung unterstützt und begleitet.
Der Kinderschutzdienst bietet die Psychosoziale Prozessbegleitung für Kinder, Jugendliche und junge Erwachsene an.